Staatszielbestimmungen der Verfassung des Freistaates Sachsen
Thomas Rincke
Die Arbeit greift mit dem Thema Staatszielbestimmungen ein aktuelles, rechtlich wie politisch brisantes Thema des Bundes- sowie Landesverfassungsrechtes auf. Der Verfasser legt dar, daß die Verfassung des Freistaates Sachsen aufgrund der zurückhaltend formulierten spezifisch sächsischen Staatszielbestimmungen nicht gegen Bundesverfassungsrecht verstößt. Die Untersuchung zeigt, daß aufgrund der Gesetzgebungskompetenzbestimmungen des Grundgesetzes nur vergleichsweise geringe Möglichkeiten des Landesgesetzgebers bestehen, die Staatszielbestimmungen umzusetzen. Rechtsprechung und Verwaltung wird die Berücksichtigung von landesverfassungsrechtlichen Staatszielbestimmungen bei ihren Entscheidungen durch die fehlende Differenzierung innerhalb der Staatszielbestimmungen und die dadurch bereits auf Verfassungsebene auftretenden Zielkonflikte erschwert oder unmöglich gemacht.