Städtebauliche Verträge nach § 11 BauGB unter besonderer Berücksichtigung der Angemessenheit (§ 11 Absatz 2 Satz 1 BauGB)
Ulrike Lahnor
Durch die Übernahme städtebaulicher Verträge in das Baugesetzbuch sind diese vom Gesetzgeber als weitere Handlungsformen der Verwaltung anerkannt worden. Mit Hilfe dieser Verträge können durch die Möglichkeit weitgehender Kostenabwälzung auf private Investoren trotz knapper kommunaler Kassen Wohnbauprojekte und neue Wohnkonzepte zügiger realisiert werden. Schranken für den Abschluß solcher Verträge werden den Kommunen insbesondere durch den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und das Koppelungsverbot aufgezeigt. Außerdem muß die wirtschaftliche Attraktivität des Bauprojektes für den privaten Investor erhalten bleiben. Diese Abhandlung erörtert die rechtlichen Grundlagen des städtebaulichen Vertrages, insbesondere dargestellt an den Folgekostenverträgen, anhand derer die widerstreitenden Interessen von Investor und Kommunen in Einklang gebracht werden müssen.