Standstill Agreements in Deutschland und den USA
Christoph Kniehase
Die Arbeit vergleicht sogenannte Standstill Agreements nach dem Recht von Delaware mit dem deutschen Recht. Sie stellt zunächst das Recht Delawares dar und kommt zu dem Ergebnis, dass das Recht dieses Staates Standstill Agreements prinzipiell positiv gegenübersteht und sich im wesentlichen auf die Verhinderung von Missbräuchen beschränkt. Demgegenüber bestehen im deutschen Aktienrecht für den Vorstand kompetenzrechtliche Schranken, so dass hier der Regelungsspielraum für Standstill Agreements wesentlich enger gezogen ist als nach amerikanischem Recht. Dieser Spielraum wird durch die Arbeit präzisiert und zwar unter besonderer Berücksichtigung der Möglichkeiten und Grenzen eines Standstill Agreements im Fall von Unternehmensübernahmen.