Status und Schutz des frühen Embryos bei der «In-vitro»-Fertilisation
Rechtslage und Diskussionsstand in Deutschland im Vergleich zu den Ländern des anglo-amerikanischen Rechtskreises
Günther Schirmer
Bei der In-vitro-Fertilisation besteht bislang ein für alle Beteiligten einschliesslich der damit befassten Mediziner unbefriedigendes und potentiell gefährliches rechtliches Vakuum. Eine gesetzliche Regelung tut Not, bei der auch Missbrauchsgefahren (z.B. Klonierung, genetische Manipulation) sowie Experimente an Embryonen nicht ausgespart werden dürfen. Als Grundlage hierfür versucht diese Untersuchung den Status frühen menschlichen Lebens auf der Basis der Kontinuität der Entwicklung unter Berücksichtigung der Parallele zur Todesdefinition zu bestimmen. Dazu gibt ein vergleichender Blick auf die Situation in den anglo-amerikanischen Ländern wertvolle Aufschlüsse.