Statusrelevante Erklärungen des Familienrechts
Jessica Kriewald
Das Familienrecht hat in der Vergangenheit vielfältige Veränderungen erfahren. Diese waren jeweils auf einen bestimmten Sachkomplex, beispielsweise das Eherecht oder das Abstammungsrecht, bezogen. Daher zeichnet sich die aktuelle Rechtslage bei den statusrelevanten Erklärungen durch eine Vielzahl unterschiedlicher positivrechtlicher Regelungen aus. Aus diesem Befund ergeben sich zwangsläufig die Fragestellungen, ob die Differenzierungen im Bereich der statusrelevanten Erklärungen sachlich gerechtfertigt und inwieweit Abweichungen von den Regelungen des Allgemeinen Teils notwendig sind. Ausgehend von diesen Fragen war das Ziel der Arbeit eine dogmatisch-systematische Untersuchung der statusrelevanten Erklärungen sowie eine Annäherung an das Wesen der statusrelevanten Erklärung des Familienrechts.