Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar / §§ 284 bis 305a
Christoph Krehl, Bernd Schünemann, Klaus Tiedemann, Hagen Wolff
Der „Leipziger Kommentar“ bietet als der traditionelle Großkommentar zum Strafgesetzbuch die umfassendste Darstellung des geltenden Strafrechts. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, die nicht zuletzt durch hervorragende und namhafte Herausgeber und Autoren aus Praxis und Wissenschaft gewährleistet wird.