Strafprozessuale Probleme bei der Einführung einer Verbandsstrafe.
Katharina Drope
Über die Verbands- oder Unternehmensstrafe ist in den vergangenen Jahren viel diskutiert worden. Die Autorin beschäftigt sich mit den Folgefragen, die sich in prozessualer Hinsicht bei der Einführung einer solchen Sanktion ergeben. Auf der Grundlage des bisherigen Diskussionsstandes zu den materiell-rechtlichen Problemen der Verbandsstrafe und unter Berücksichtigung anderer Verfahrensordnungen des deutschen, europäischen sowie ausländischen Rechts steckt die Verfasserin den Rahmen für ein Verbandsstrafverfahrensrecht ab.
Im Mittelpunkt steht dabei zum einen der Grundsatz „nemo tenetur se ipsum accusare“, deren grundsätzliche Anwendbarkeit auf von Strafe bedrohte juristische Personen die Autorin bejaht. Zum anderen werden die Probleme beleuchtet, die sich daraus ergeben, daß Verbände notwendigerweise im Verfahren vertreten werden müssen. Daneben beschäftigt sich Katharina Drope detailliert mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör, dem Recht auf Verteidigerbeistand, den Anwesenheitsrechten und -pflichten sowie den Besonderheiten hinsichtlich der auf Verbände anwendbaren Zwangsmaßnahmen. Zudem würdigt die Autorin kritisch die Vorschläge für eine „Beweislastumkehr“ im Strafverfahren und untersucht die Folgen von Auflösung und Umwandlung des Verbandes während des Verfahrens.
Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, daß sich die größten Probleme eines Verbandsstrafverfahrensrechts aus der Notwendigkeit der Vertretung im Verfahren ergeben. Zudem seien den von der Verbandsstrafe erhofften Beweiserleichterungen gewisse prozessuale Grenzen gesetzt. Insgesamt sei die Durchführung eines Strafverfahrens gegen juristische Personen jedoch vorstellbar.