Strafverteidigung im Nürnberger Juristenprozess am Beispiel des Angeklagten Oswald Rothaug.
Martin Luber
Zwischen 1945 und 1949 fanden in Nürnberg 13 Strafprozesse statt, die sich mit den Verbrechen, die während der Zeit des »Dritten Reichs« begangen wurden, juristisch auseinandersetzten. Neben dem Hauptkriegsverbrecherprozess wurden zwölf Nachfolgeprozesse durchgeführt, in denen jeweils einzelne Berufseliten aufgrund ihrer Verstrickung in das NS-Regime angeklagt wurden. Der dritte der Nachfolgeprozesse war der »Juristenprozess«. Im Fokus der Verhandlungen stand unter anderem das vor den Sondergerichten und dem Volksgerichtshof gesprochene Justizunrecht sowie die diskriminierende und rassistische Gesetzgebung. Einer der Angeklagten war der ehemalige Vorsitzende Richter am Sondergericht Nürnberg, Oswald Rothaug. Die Arbeit untersucht, welche Argumente Rothaugs Verteidiger Josef Kößl gegen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe – unter anderem die Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit – vorbrachte. Letztlich wurde eine lebenslange Freiheitsstrafe aber nicht verhindert.