Strahlenschutz – Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate
Radioaktive Stoffe - Röntgengeräte - Beschleuniger
Marian Mischke, Matthias Nöthlichs, Hans Schmatz
Mit einer tiefgreifenden Novellierung wurde das deutsche Strahlenschutzrecht im Bereich der ionisierenden und der nichtionisierenden Strahlung weitreichend ergänzt und modernisiert – insbesondere auch mit der seit 2019 geltenden Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Mit dieser bewährten Orientierungshilfe behalten Sie die Neuregelungen zum Schutz der Beschäftigten im Blick – z. B. jetzt auch vor Radon in Gebäuden und Bauprodukten, aber auch durch weitere Neuerungen:
– erweiterte Anzeigepflichten
– erweiterte Gefährdungsbeurteilung, Messverfahren und Risikokontrolle
– Berücksichtigung erhöhter natürlicher Strahlung und Verschärfung der Dosisbegrenzung für bestimmte Personengruppen
– umfassendere schriftliche Unterweisungen und Registrierung im Strahlenschutzregister