Strahlenschutzrecht Online
Hans-Michael Veith
Die Anpassung der zugrundeliegenden europarechtlichen Rechtsvorschriften an den Fortschritt der Erkenntnisse über den Strahlenschutz erforderte eine komplette Neuregelung des nationalen deutschen Strahlenschutzrechts im Jahr 2018. Was bisher in der auf das Atomgesetz gestützten Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt war, wird jetzt durch das neue Strahlenschutzgesetz zusammen mit darauf gestütztem neuen Verordnungsrecht geregelt.
Trotz der erst relativ kurzen Zeit seiner Existenz hat das Strahlenschutzgesetz bisher bereits sieben Änderungen erfahren. Das Erste Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes sorgt nun mit einer Reihe von Anpassungen und Ergänzungen dafür, den Vollzug des Strahlenschutzrechts weiter zu verbessern – insbesondere auch durch Klarstellungen und Präzisierungen. Die Bereinigung von in der Praxis festgestellten Regelungslücken und Anpassungen bei Verordnungsermächtigungen und Eingriffsregelungen sowie Klarstellungen im Zusammenhang mit der Genehmigungs- und Anzeigepflicht von Röntgengeräten sowie Anpassungen an neue technische Entwicklungen tragen zu einer besseren Vollziehbarkeit der entsprechenden Regelungen bei.