Streiken im europäischen Grundrechtsgefüge
Zum Harmonisierungspotenzial des Art. 6 Nr. 4 ESC in der Anwendung des EGMR und des EuGH
Gabriele Buchholtz
In Europa ist eine zunehmende Pluralisierung normativer Ordnungen zu beobachten, die das Recht vor neue Herausforderungen stellt – vor allem im Bereich des Grundrechtsschutzes. Innerhalb des „Stimmengewirrs“ der unterschiedlichen Spruchorgane zur Durchsetzung der jeweiligen Garantien sind die einzelnen Verfassungsstaaten bestrebt, ihre Autonomie zu wahren, können sich der zunehmenden Vernetzung aber nicht gänzlich entziehen. Auch Deutschland steht vor der Frage, ob es seine ausgefeilte Grundrechtssystematik dieser Entwicklung preisgeben will. Gabriele Buchholtz hat sich diesem Problem im Hinblick auf das „Politikum“ Streik gewidmet. Welche Konsequenzen sich insoweit aus dem „europäischen Grundrechtsgefüge“, vor allem aus Art. 6 Nr. 4 ESC und dessen Anwendung durch den EGMR und den EuGH ergeben, ist weitgehend unklar. Vor diesem Hintergrund entwirft Gabriele Buchholtz eine Kollisionsregel für das europäische Grundrechtsgefüge und zeigt auf, wie die pluralen Rechtsbeziehungen einem harmonischen Ausgleich zugeführt werden können.