Symbolische Umweltgesetzgebung.
Rechtssoziologische Untersuchungen am Beispiel des Ozongesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der Großfeuerungsanlagenverordnung.
Jens Newig
Anstatt ökologisch relevante Probleme nachhaltig zu lösen, beläßt es der Gesetzgeber oft bei formelhaften Kompromissen oder Alibi-Vorschriften. Indem solche „symbolische Gesetzgebung“ ökonomisch ineffizient und umweltpolitisch wie verfassungsrechtlich fragwürdig bleibt, wird sie selbst zum Problem. Wie aber läßt sich dieses empirisch offenlegen? Unter welchen Voraussetzungen kommt es dazu und wann nicht?
Ausgehend von der rechtssoziologischen Unterscheidung „symbolischer“ und „instrumenteller“ Dimensionen von Gesetzgebung legt Jens Newig eine eigene Theorie zur Erklärung symbolischer Gesetzgebung vor. Sie stützt sich auf Arbeiten zur Ökonomischen Theorie der Politik und erlaubt es, empirisch überprüfbare Hypothesen aufzustellen. Kernbehauptung ist, daß es um so eher zu symbolischer Gesetzgebung kommt, je konträrer sich die gesellschaftlichen Interessen in bezug auf die rechtliche Regulierung eines Umweltproblems verhalten, je höher die Kosten zur Lösung des Problems liegen und je komplexer sich der Regelungsgegenstand darstellt. Indem der Autor den Rational-Choice-Ansatz zur Erklärung von Gesetzgebungsprozessen fruchtbar macht, beschreitet er rechtssoziologisches Neuland.
Im Rahmen seiner empirischen Analyse, die auch den gesetzgeberischen Intentionen nachgeht, untersucht der Verfasser das Ozongesetz und das Gebot zur Abfallvermeidung im KrW-/AbfG als mutmaßlich symbolische Gesetzgebungsakte sowie die 13. BImSchV als Referenzbeispiel mutmaßlich nicht symbolischer Gesetzgebung. Die Ergebnisse untermauern die hier vorgeschlagene Theorie symbolischer Umweltgesetzgebung.