Systemdenken in Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtswissenschaft
Patrick Hilbert
‚Der‘ Systemgedanke weckt Faszination wie Skepsis und hat einen festen Platz in der (verwaltungs-)rechtswissenschaftlichen Diskussion. Diese ist wegen der vielfältigen Verwendungen der Systemterminologie indes unübersichtlich. Zu ihrer Strukturierung werden in der Untersuchung auf Basis eines allgemeinen Systembegriffs drei Unterscheidungen ausgearbeitet: die zwischen äußeren und inneren Systemen, die zwischen einem formalen und einem materialen Systemverständnis sowie die zwischen dem Rechtssystem und wissenschaftlichen Systemen. Aufbauend hierauf entwickelt Patrick Hilbert ein differenzierendes Systemdenken, das den Systemgedanken auf das Recht und auf die hiervon zu unterscheidende Rechtswissenschaft in unterschiedlicher Weise anwendet. Hierdurch lassen sich die Eigenheiten des formalen Rechtssystems und der vielfältigen materialen rechtswissenschaftlichen Systeme darstellen, ihre Unterschiede respektieren und bewahren, aber auch ihre partiellen Verbindungslinien aufzeigen.