Theodor Sternberg –
einer der Begründer des Freirechts in Deutschland und Japan.
Anna Bartels-Ishikawa
Theodor Sternberg (Berlin *1878, +1950 Tokyo) war neben Radbruch und Kantorowicz einer der Vorreiter der Freirechtslehre in Deutschland. Bereits 1904, noch vor seinem Freund Kantorowicz, veröffentlichte er seine „Allgemeine Rechtslehre“, in der er für das Freirecht eintrat. Er kritisierte die damals herrschende Hermeneutik und Rechtsquellenlehre und stellte ihr eine eigene gegenüber. Sein freirechtliches Konzept basierte auf einer von ihm entworfenen psychologisch-soziologischen Methode, die sich an Wilhelm Wundt anschließt. Dieses Werk fand bei seinen Zeitgenossen, unter anderem bei Ehrlich, gute Aufnahme. 1908 festigte er seinen Ruf als Freirechtler mit seinem Werk „J. H. v. Kirchmann und seine Kritik an der Rechtswissenschaft“. 1912 publizierte er seine „Einführung in die Rechtswissenschaft“, in der er sich noch stärker für die Freirechtsbewegung einsetzte. Teilweise an Savigny anknüpfend, erkannte er der Rechtswissenschaft bei der Rechtsfindung eine herausragende Position zu. 1913 an die Kaiserliche Universität in Tokyo als Professor für deutsches Recht berufen, setzte er sich weiterhin für das Freirecht ein; sein großer Schülerkreis, zu dem namhafte Rechtswissenschaftler wie Tanaka, Kawashima und Takane zählten, führten seine Theorien fort und verankerten sie in der japanischen juristischen Methodenlehre.
Auf der Basis seines Nachlasses werden erstmals sein Leben und sein Engagement gegen die Nationalsozialisten nachgezeichnet. Ein komplettes Nachlaß- und Werkverzeichnis vervollständigt den Überblick.