Theologie an staatlichen Universitäten – Relikt oder Modell?
Förderung des freiheitlichen Staatsethos durch integrative Feindpolitik.
Clemens Steinhilber
Zur grundgesetzlichen Entscheidung hinsichtlich des Ob von »Theologie an staatlichen Universitäten« werden im juristischen Diskurs gegensätzliche Ansichten vertreten (Gebot, Verbot und Enthaltung). Die vorliegende Untersuchung nimmt ein grundgesetzliches Gebot an. Indes greift sie auf den religionsverfassungsrechtlichen Klassiker nicht rechtsdogmatisch zu. Infolge der rechtstheoretischen Erkenntnis, dass präskriptive Rechtsnormativität zugleich binnenperspektivisch möglich und metaperspektivisch unmöglich ist, nimmt sie eine mehrperspektivische Rechts- und Ordnungsbetrachtung vor. Die juristische Binnenentscheidung bemisst sich dabei maßgeblich an den religions- sowie integrationspolitischen und staatstheoretischen Bedürfnissen der säkularen, freiheitlichen demokratischen Ordnung des Grundgesetzes. Die Untersuchung erkennt in staatsuniversitärer Theologie eine integrative Feindpolitik, um religiös-weltanschauliche Konfliktlagen im Rahmen einer säkularen Ordnungskonzeption zu befrieden und die Gefahr des religiösen Fundamentalismus mittel- bis langfristig in freiheitsadäquater Weise zu bannen. Der mehrperspektivische Zugriff vermag auch säkularen Gegnern staatsuniversitärer Theologie aufzuzeigen, dass dieses Integrationsinstrument nicht nur im Sinne ihrer religionspolitischen Interessen und staatstheoretischen Grundannahmen ist, sondern auch keine rechtlichen Vorbehalte angezeigt sind.