Tierquälerei
§ 222 StGB unter besonderer Berücksichtigung des Bundes-Tierschutzgesetzes
Oliver Wonisch
Die vorliegende Arbeit fokussiert auf eine Analyse des Delikts der Tierquälerei gem § 222 StGB. Es werden zahlreiche – in Lehre und Rsp strittige und teilweise ungelöste – Fragen beantwortet. Insbesondere wird das geschützte Rechtsgut neu definiert und benannt, die Merkmale „roh“, „unnötig“ und „mutwillig“ ausgelegt und definiert sowie sämtliche mit der Einordnung der genannten Begriffe (als Tatbestandausschließungs- oder Rechtfertigungsgründe) verbundenen Rechtsfragen – insbes hinsichtlich der Vorsatzerfordernisse und des Bereichs der Irrtümer – abschließend gelöst.
Im Anschluss daran wird das Bundes-Tierschutzgesetz 2005 behandelt. Nach einer Darstellung der kompetenzrechtlichen Grundlagen werden In materieller Hinsicht die gerichtlichen Straftatbestände des § 222 StGB von den verwaltungsrechtlichen des TSchG abgegrenzt und die bestehenden Konkurrenzverhältnisse aufgezeigt. In verfahrensrechtlicher Hinsicht wird sodann zunächst allgemein, dann anhand konkreter Verfahrensabläufe dargestellt, welche Behörde welche Verfahrensschritte nach Maßgabe der Bestimmungen der StPO, des AVG und des VStG unter Berücksichtigung des Doppelbestrafungs- und Doppelverfolgungsverbotes des Art 4 7. ZPEMRK zu setzen hat.