Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB), „Euthanasie“ und Sterbehilfe
Reformdiskussion und Gesetzgebung seit 1870
Vera Grosse-Vehne
Das Buch zeichnet die historische Entwicklung des Tatbestands der Tötung auf Verlangen seit Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuchs von 1871 nach. Dies als Leitfaden benutzend öffnet sich die Arbeit der aufkeimenden Sterbehilfediskussion seit dem Ende des 19. Jahrhunderts und räumt den dahingehenden Reformüberlegungen und Gesetzgebungsbestrebungen, der tatsächlichen Schwerpunktverlagerung entsprechend, immer mehr Raum ein. Aufgrund der Eigenheit der deutschen Geschichte, die in diesem Bereich ein erweitertes Blickfeld gebietet und weil Tötung auf Verlangen und Sterbehilfe stets als Anknüpfungspunkt mißbraucht wurden, legt die Arbeit einen weiteren Schwerpunkt auf die Aufarbeitung der NS-„Euthanasie“. Trotz einer teilweise bruchstückhaften Quellenlage unternimmt die Arbeit den Versuch aufzuzeigen, auf welche Art und Weise die sog. Vernichtung lebensunwerten Lebens in gesetzliche Form gegossen werden sollte, wer an den Vorarbeiten beteiligt war und wie weit diese gedeihen konnten.