Umwandlung und Datenschutz
Das Schutzregime des BDSG bei Unternehmensrestruktierungen nach dem UmwG
Matthias Scharf
Die Arbeit löst den Gegensatz von Umwandlung und Datenschutz auf, indem sie das Thema – abseits dieser einführenden Bemerkungen – in insgesamt neun Teile gliedert. Der erste Teil der Arbeit führt zunächst in den aktuellen Stand der Diskussion ein. Hierzu stellt das erste Kapitel die bislang in der Rechtsprechung ergangenen Urteile vor, das zweite Kapitel beschreibt sodann den gegenwärtigen Meinungsstand in der Wissenschaft. Hieran schließt sich eine kurze Darstellung der gegenwärtigen Umwandlungspraxis an. Der zweite Teil bestimmt den Untersuchungsgegenstand genauer und erläutert die in der Arbeit verwendete Terminologie. Dazu reduziert er die Sachverhalte auf die Restrukturierungen nach dem UmwG, erörtert, warum die Funktion der Rechtsträger als Anknüpfungsmoment heranzuziehen ist und erläutert die konkret zu unterscheidenden Funktionen. Das dritte Kapitel dieses Teils beschränkt den Untersuchungsgegenstand schließlich in zeitlicher Hinsicht und weist nach, warum das eigentliche Umwandlungsverfahren und nicht – wie in der bisherigen Diskussion weit verbreitet angenommen – andere Phasen im Mittelpunkt der Untersuchung stehen können. Das BDSG würde sich bei Umwandlungen überhaupt nur auswirken, sofern es auch bei derartigen Transaktionen gelten würde. Der dritte Teil der Arbeit widmet sich daher dem für die datenschutzrechtliche Beurteilung von Umwandlungen anwendbaren Recht und stellt so eine Weiche für sämtliche weiteren Ausführungen. Neben dem sachlichen, dem personellen und dem örtlichen Anwendungsbereich steht hier vor allem das systematische Verhältnis von UmwG und BDSG im Mittelpunkt. Der vierte Teil der Arbeit geht den Grenzen nach, die das BDSG durch die Verbote aus § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 3 ff. BDSG allen oder bestimmten Umwandlungen setzen könnte. Den Schwerpunkt bildet dabei das Übermittlungsverbot aus § 4 Abs. 1 BDSG i. V. m. § 3 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 BDSG. Daneben bestehen über § 4 Abs. 1 BDSG aber eventuell auch Grenzen für das Erheben nach § 3 Abs. 3 BDSG, das Speichern nach § 3 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 BDSG sowie für das Nutzen von Daten nach § 3 Abs. 5 BDSG. Kurz bezieht der Teil schließlich Stellung zu den übrigen Umgangstatbeständen aus § 3 Abs. 3 ff. BDSG, bevor auch hier ein Resümee den Teil beendet. Der fünfte Teil widmet sich sodann den Pflichten, die das BDSG den Adressaten bei Umwandlungen auferlegt. Er beginnt mit den möglichen Pflichten zur Mitwirkung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in der Transaktion. Danach erläutert er eine mögliche Meldepflicht aus § 4d Abs. 1 BDSG an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde. Das dritte Kapitel in diesem Themenbereich befasst sich mit der für die Betroffenen bedeutenden Frage der Transparenz des Datenflusses bei Umwandlungen, indem es die Benachrichtigungspflichten für die umwandelnden Unternehmen klärt. Das anschließende vierte Kapitel erläutert dann die Pflichten der umwandelnden Unternehmen mit Blick auf den Zweckbindungsgrundsatz. Das fünfte Kapitel nimmt sich schließlich gesondert dem Schicksal des Datenschutzbeauftragten in der Umwandlung an. Der verhältnismäßig kurze sechste Teil widmet sich dem praktisch wichtigen Aspekt der datenschutzrechtlichen Haftung während des Umwandlungsvollzugs. Dem gesetzlichen Leitbild folgend untersucht es vor den strafrechtlichen Haftungsgefahren zunächst, ob ordnungsrechtliche Tatbestände relevant sind. Der siebte Teil verändert den Betrachtungswinkel von den umwandelnden Rechtsträgern weg hin zu den Rechten der betroffenen Datensubjekte in der Umwandlung. Die dabei maßgeblichen Fragen beginnen mit dem Recht der Betroffenen auf Auskunft aus § 34 Abs. 1 BDSG und den damit eng verwandten Möglichkeiten aus § 35 Abs. 1–4 BDSG, eine Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten zu verlangen. Da den Betroffenen vor allem ein mögliches Recht zum Widerspruch interessiert, widmet sich ein eigenes Kapitel diesem Aspekt aus § 33 Abs. 5 BDSG. Schließlich erörtert das dritte Kapitel auch, ob sich rechtsgeschäftliche Beziehungen unter Berufung auf datenschutzrechtliche Auswirkungen von Umwandlungen beenden lassen. Den inhaltlichen Abschluss bildet der achte Teil über Aspekte der Wirksamkeit der Umwandlungen. Hier geht es um die möglichen Auswirkungen der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB in Verbindung mit den Vorschriften des BDSG auf Umwandlungen. Neben der Frage der Wirksamkeit der Rechtsgeschäfte, die vornehmlich für bislang nur geplante Umwandlungen entscheidend ist, ist dabei der Einfluss des BDSG auf das registerrechtliche Verfahren für gerade einzutragende und schließlich auf bereits eingetragene Umwandlungen aufzuzeigen. Die Arbeit endet mit den wesentlichen Ergebnissen. Inhalt Erster Teil Der aktuelle Stand der Diskussion um »Umwandlung und Datenschutz« Zweiter Teil Der Untersuchungsgegenstand und die Terminologie Dritter Teil Das anwendbare Recht Vierter Teil Die Grenzen Fünfter Teil Die Pflichten Sechster Teil Die Haftung Siebter Teil Die Rechte Achter Teil Die Wirksamkeit Neunter Teil Die wesentlichen Ergebnisse