Umweltstrafrecht und Sanktionen
Unter besonderer Berücksichtigung des Potentials der Gewinnabschöpfung für den Umweltschutz
Jens Borchers
Der Umweltschutz gehört zu den wichtigsten Themen dieser Zeit und wenige Materien des Strafrechts dürften in der Öffentlichkeit auf so viel grundsätzliche Zustimmung stoßen wie das Umweltstrafrecht. Gegenstand der Untersuchung ist die Fragestellung, ob das Umweltstrafrecht in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen geeignet ist. Diesbezüglich ist häufig von der Wirkungslosigkeit des Umweltstrafrechts die Rede, wofür neben anderen Ursachen auf der Rechtsfolgenseite die als defizitär eingeschätzte Sanktionspraxis verantwortlich gemacht wird. Es wurde früh das Schlagwort vom Vollzugsdefizit herangezogen, wonach einer steigenden Anzahl der polizeilich registrierten Umweltdelikte keine nennenswerte Reaktion hinsichtlich der sanktionierenden Verfahrensabschlüsse gegenübersteht. Im ersten Teil wird der Frage nach dem Vorliegen eines Vollzugsdefizits auf der Rechtsfolgenseite im Anschluss an einen Überblick über das Umweltstrafrecht nachgegangen. Im Anschluss werden im zweiten Teil die Probleme der Sanktionierung der Umweltkriminalität dargestellt und die bei Umweltdelikten gegenwärtig zur Verfügung stehenden Sanktionen auf ihre Eignung für den Umweltschutz hin untersucht. Abschließend folgen im dritten Teil Ausführungen dazu, welche Konsequenzen aus den Erkenntnissen der vorhergehenden Teile dahingehend zu ziehen sind, um einen optimalen Vollzug auf der Rechtsfolgenseite zu gewährleisten und hierdurch einen verstärkten Schutz der Umwelt sicherzustellen.