UN-Sicherheitsrat und Strafrecht.
Legitimation und Grenzen einer internationalen Strafgesetzgebung.
Julia Macke
Der seit den Anschlägen des 11. September 2001 geführte Kampf gegen den Terror hat auch dazu geführt, dass der UN-Sicherheitsrat durch rechtsverbindliche Resolutionen in zunehmendem Umfang zur Internationalisierung von Strafrecht beiträgt. Eine kritische Analyse dieser Resolutionen ist dringend angezeigt, da fraglich ist, ob der Sicherheitsrat als hochpolitisches, unrepräsentatives und demokratisch nicht legitimiertes Gremium überhaupt strafrechtliche Maßnahmen erlassen darf.
In seinen Resolutionen 1373 (2001) und 1540 (2004) hat der Sicherheitsrat Gesetzgebungsaktivitäten im Bereich des Strafrechts entwickelt und erstmals die derzeit 192 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verpflichtet, bestimmte Straftatbestände in ihr nationales Strafrecht aufzunehmen. Darüber hinaus verhängt er auch selbst punitive Sanktionen gegen bestimmte Individuen, Gruppen und Organisationen.
Die Autorin geht – nach einer ausführlichen rechtlichen Analyse der Resolutionen – der Frage nach, ob der Sicherheitsrat nach Maßgabe von Kapitel VII UN-Charta überhaupt die Kompetenz für solche Maßnahmen besitzt. Detailliert erörtert wird ebenfalls, ob angesichts der zunehmenden Inanspruchnahme von Hoheitsrechten durch den Sicherheitsrat auch auf internationaler Ebene – und vor allem innerhalb der Vereinten Nationen – eine stärkere demokratische Legitimierung zu fordern ist und wie diese aussehen könnte.