Unionsrechtliche Vorgaben für den Rechtsschutz im Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte
Sophie Harms
Das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe ist nach wie vor zweigeteilt: Oberhalb der EU-Schwellenwerte konkretisieren zahlreiche unionsrechtliche Richtlinien das nationale Recht und räumen den Bietern subjektive, gerichtlich durchsetzbare Rechtspositionen ein. Unterhalb der EU-Schwellenwerte bleibt es bei der bisherigen haushaltsrechtlichen Rechtslage. Diese Zweiteilung spiegelt sich auch im Rechtsschutzniveau wider: Die Bieter eines Vergabeverfahrens unterhalb der EU-Schwellenwerte sind nach nationalem Recht nahezu rechtsschutzlos gestellt. Wie diese Dissertation jedoch zeigt, entfaltet das Unionsrecht auch in diesem Bereich seine Wirkung und verbessert die Rechtsschutzsituation der Bieter deutlich. Der Einfluss, den das Unionsrecht auf das nationale Vergaberecht nimmt, und die Präzisierung dieser Einflussnahme durch die Rechtsprechung der Unions- und der nationalen Gerichte arbeitet die Autorin systematisch anhand von vier Fallkonstellationen auf.