Unternehmensbesteuerung in China nach der Steuerreform
Daniel Tobias Mende, Michael Pfaar
Der chinesische Markt zählt nach wie vor zu den attraktivsten der Welt. Solide rechtliche und vor allem steuerliche Kenntnisse sind Pflicht für Investoren. Gerade für deutsche Firmen ist das Land einer der wichtigsten Exportmärkte. Für die deutschen Investoren sind vor allem Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer von Bedeutung. Werden Arbeitnehmer nach China entsandt, so spielt auch deren steuerliche Belastung in die Überlegungen hinein.
Grundsätzlich ist aber vorab zu prüfen, ob und wie eine Steuerpflicht gegeben ist. Die nationalen Gesetze beider Länder werden insoweit überlagert von dem zwischen Deutschland und China geschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Das DBA bezieht sich nur auf Steuern aus Einkommen, nicht dagegen auf Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer, die in China anders als in Europa für ein Unternehmen nicht nur durchlaufende Posten sind, sondern ganz oder teilweise zu echten Kosten werden.
Probleme bereitet immer wieder die Frage, ob eine Betriebsstätte im Sinne des DBA vorliegt oder nicht. Genau das aber entscheidet, wo Unternehmensgewinne zu besteuern sind. Laufende Unternehmensgewinne werden in China tendenziell geringer besteuert, das kompensiert sich bei Ausschüttung jedoch teilweise wieder. Steuerverlagerung ist möglich durch Gestaltung von Liefer- und Leistungsbeziehungen, Verrechnungspreisen und rechtsformspezifischen Gestaltungen.
Das Werk ist sehr praxisnah und leicht verständlich, da es auf den Erfahrungen der Autoren aus der steuerlichen Beratung deutschsprachiger Investoren bzw. eines deutschen Konzerns in China basiert.
Inhalt/Neuerungen:
Kapitel A (Gesetzgebung, etc.).II: Neugliederung chinesische Finanzverwaltung, Integration SAT/MoF
Kapitel A. IV: BP-Fälle und -verfahren werden ausführlicher dargestellt
Kapitel C (KST): Kürzung bei III.1 und 3. Mehr Details zur praktischen Handhabung der neuen Vergünstigungen.
Kapitel D (Beschr. Stpfl): Neuerung praktische Handhabung Repräsentanzen. Einarbeitung Anti-avoidance Regelungen in IV.
Kapitel E (Indirekte Steuern): Kürzung Kapitel IV (Abgrenzung). Einarbeitung Pilotprojekte und unterschiedliche Handhabung. Ausblick.
Kapitel F (Zoll): Einarbeitung neue Handelsabkommen. Hinweis auf Interaktion Verrechnungspreise mit Fallbeispiel.
Kapitel G (Bet.strukturierung): Einarbeitung eines anderen Blickwinkels
Kapitel H (Verrechn.preise): Praktische Erfahrungen wie neue Vorschriften gelebt werden. Fallbeispiel.
Kapitel I (Holding): Umfirmierung in „Chinesische Holdinggesellschaften“. Keine größere Überarbeitung erforderlich. Anmerkungen aus Sichtweise
Kapitel J (Expatriates): Einarbeitung neuer Verw.anweisungen und Problematik wirtsch. Arbeitgeber.