Unternehmerische Haftung in grenzüberschreitenden Wertschöpfungsketten.
Eine international-privatrechtliche und international-prozessrechtliche Untersuchung rechtsträgerübergreifender Verkehrspflichten.
Paul Meder
Geschädigte von unternehmerischer Tätigkeit im Globalen Süden können zumeist weder die gaststaatliche Konzern- oder Zulieferergesellschaft noch die entsprechende Mutter- oder Abnehmergesellschaft aus dem Globalen Norden in Anspruch nehmen. Paul Meder untersucht die für diese Fälle einschlägigen Gerichtsstände des deutschen IZPR, insbesondere § 23 ZPO und die Notzuständigkeit, sowie das geltende IPR, und zeigt ihre völkerrechtlichen Grenzen auf. Darauf aufbauend diskutiert er, ob und inwiefern es rechtspolitisch wünschenswert ist, einer deutschen Gesellschaft hinsichtlich ihrer ausländischen Konzern- oder Zulieferergesellschaften deliktische Sorgfaltspflichten wie z. B. die Durchsetzung angemessener Arbeitsschutz- oder Sicherheitsstandards aufzuerlegen. Sodann unterbreitet er einen Regelungsvorschlag für ein Wertschöpfungskettengesetz, das diese Sorgfaltspflichten verpflichtend vorsieht.