Verdeckte Online-Durchsuchung in der Bundesrepublik Deutschland
Eine Analyse anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der Vorschriften der Strafprozessordnung und des Bundeskriminalamtgesetzes
Sandra Riebel
Bereits zweimal war die verdeckte Online-Durchsuchung, als Ermittlungsmaßnahme zur Gefahrenabwehr, Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht. Im Zuge der StPO-Reform 2017 wurde sie erstmals auch als Ermittlungsmaßnahme zur Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland normiert. In den Medien und der wissenschaftlichen Literatur war diese Reform nicht unumstritten. Gegenstand der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion war, neben dem Gang des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere die Einführung der verdeckten Online-Durchsuchung sowie der Quellen-Telekommunikationsüberwachung in das Strafprozessrecht. Die Dissertation untersucht die neu eingeführten Regelungen zur verdeckten Online-Durchsuchung in der StPO unter Berücksichtigung bisheriger Erfahrungen der Legislative und Judikative. Hierfür werden neben den Regelungen des BKA-Gesetzes, in ihrer alten und neuen Fassung, auch die beiden wegweisenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, aus den Jahren 2008 und 2016, im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die verdeckte Online-Durchsuchung analysiert. Inwieweit sich dabei die bisherigen Erkenntnisse der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung aus dem Gefahrenabwehrrecht auf die verdeckte Online-Durchsuchung im Rahmen der Strafverfolgung übertragen lassen, ist lediglich einer der vorliegend behandelten Aspekte. Ein weiterer wesentlicher Ansatz der Untersuchung ist die Frage, welche Stellung die neu eingeführte Ermittlungsmaßnahme im Gefüge der StPO einnimmt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Intensität ihres Eingriffs in die Grundrechte der Betroffenen sowie die normativen Vorkehrungen zum Schutz dieser Rechte. Außerdem wird die, durch den Gesetzgeber vorgenommene, normative Gleichstellung der verdeckten Online-Durchsuchung mit der akustischen Wohnraumüberwachung einer rechtlichen Prüfung unterzogen.