Vereinsstrafen im deutschen, englischen, französischen und schweizerischen Recht.
Insbesondere im Hinblick auf die Sanktionsbefugnisse von Sportverbänden.
Steffen Krieger
Hochprofessioneller Spitzensport wird „global“ betrieben, seine Rechtsgrundlagen liegen hingegen im nationalen (Vereins-)Recht. Die theoretische Frage nach der strukturellen Vergleichbarkeit der nationalen Vereinsrechte, die offensichtlich ein weltweit einheitliches Sportgeschehen zulassen, hat seit dem Aufkommen der Doping-Problematik erheblich an praktischer Bedeutung gewonnen. Sanktionen internationaler Sportverbände stehen in Verfahren vor nationalen Gerichten auf dem Prüfstand des nationalen Rechts.
In seiner rechtsvergleichenden Arbeit untersucht der Verfasser anhand spezifischer Fragestellungen die Grenzen der Vereinsstrafe im deutschen, englischen, französischen und schweizerischen Recht. Als Ausgangspunkt dienen zwei Fallbeispiele (die Verfahren Modahl und Baumann), die im Verlauf der Untersuchung immer wieder zur Verdeutlichung aufgegriffen werden. Zunächst behandelt der Autor die Frage der Begründung der Strafgewalt von Vereinen und Verbänden. Neben der Erörterung ihrer statutorischen Herleitung und Rechtsnatur liegt ein Schwerpunkt der Untersuchung auf dem Problem der Erstreckung der Strafgewalt auf Nicht-Verbandsmitglieder, zu denen Spitzensportler in der Regel zählen.
Daran anschließend untersucht Steffen Krieger Umfang und Maßstab gerichtlicher Kontrolle von Vereins- und Verbandsstrafen. Nach einer ausführlichen Darstellung der Rechtslage in den einzelnen Rechtsordnungen gelangt er zu dem Ergebnis, daß eine übereinstimmende Tendenz dahingehend besteht, zunehmend die Vereinsautonomie zugunsten subjektiver Rechte des Sportlers einzugrenzen. Abschließend werden, ausgehend von den bestehenden Unterschieden in den nationalen Rechtsordnungen, die Notwendigkeit und die rechtlichen Möglichkeiten einer Harmonisierung aufgrund des sportlichen Gebots der Chancengleichheit aufgezeigt.