Verfassung – Völkerrecht – Kulturgüterschutz.
Festschrift für Wilfried Fiedler zum 70. Geburtstag.
Georg Ress, Rudolf Wendt, Michaela Wittinger
Am 22. Dezember 2010 vollendete Wilfried Fiedler sein 70. Lebensjahr. Dies ist Anlass für seine Schüler, Weggefährten, Kollegen und Freunde ihn und sein Wirken als Wissenschaftler und akademischer Lehrer mit dieser Festschrift zu würdigen und ihre Verehrung, ihren Dank und ihre Verbundenheit zu bekunden. Der Titel der Festschrift „Verfassung, Völkerrecht und Kulturgüterschutz“ nimmt Bezug auf die wesentlichen Schwerpunkte im wissenschaftlichen Schaffen des Jubilars.
Wilfried Fiedler hat als ordentlicher Professor an der Universität Kiel und als Direktor des dortigen Instituts für Internationales Recht sowie vor allem als Inhaber des Lehrstuhls für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht an der Universität des Saarlandes wichtige Beiträge zum Verfassungsrecht, zur Verfassungsgeschichte und zum Völkerrecht, etwa zu Fragen der Staatskontinuität, geleistet. Geprägt war der Jubilar in seinen Arbeiten dabei von seiner Assistentenzeit bei Konrad Hesse, der sein Interesse z. B. an Herrmann Heller und seinen Lehren weckte. Insbesondere aber ist Wilfried Fiedlers Name verbunden mit dem Kulturgüterschutz. Hier hat er eine Vielzahl grundlegender Publikationen verfasst und auch in der Praxis gewirkt als Vorsitzender der Fachgruppe „Recht“ der gemeinsamen deutsch-russischen Kommission zur beiderseitigen Rückführung von Kulturgütern.
Die in dieser Festschrift versammelten Beiträge spiegeln diese wissenschaftlichen Schwerpunkte des Jubilars wider. Im Verfassungs- und Verwaltungsrecht werden etwa das Subsidiaritätsprinzip, das „Recht auf Heimat“ im GG und der unabänderliche Verfassungskern untersucht. Völker- und europarechtliche Beiträge widmen sich z. B. dem Lissabon-Urteil, dem Menschenrechtsschutz und den internationalen Beziehungen. Eine Reihe von Beiträgen behandelt schließlich Fragen des Kulturgüterschutzes. Abhandlungen zum Steuerrecht und zur Wirtschaftsordnung sowie zum Zivil- und Strafrecht runden die Festschrift ab.