Verfassungsfragen der dualen Krankenversicherung.
Udo Steiner
Die deutsche Grundentscheidung für ein Nebeneinander von Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) bleibt über die Wahlen des deutschen Bundestages hinaus ein Großthema der sozial- und gesundheitspolitischen Diskussion. Diese Diskussion kann ohne die verfassungsrechtliche Sicht nicht geführt werden.
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 hat einen modus vivendi zwischen den beiden Versicherungsformen gefunden, insbesondere durch die Einführung des sog. Basistarifs, dessen Verfassungsmäßigkeit Gegenstand des Urteils des BVerfG vom 10. Juni 2009 (BVerfGE 123, 186) war. Der Verfasser versucht, dieses Urteil und dessen Kernaussagen daraufhin zu analysieren, ob eine Veränderung des gesetzlichen status quo zu Lasten der PKV und insbesondere die Ersetzung des dualen Systems durch eine Einheitsversicherung auf verfassungsrechtliche Hindernisse kompetenzieller und grundrechtlicher Art stößt. In einem weiteren Teil der Untersuchung geht der Verfasser der Frage nach, welche verfassungsrechtlich zulässigen Optionen für eine Weiterentwicklung des dualen Systems bestehen. Dazu gehören ganz besonders die Möglichkeiten einer Erweiterung der Mobilität von Versicherten und Versicherungsnehmern zwischen den Systemen von GKV und PKV und der Versicherungsnehmer innerhalb der PKV.