Verfassungswidrige doppelte Besteuerung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
David Rügamer
In einem Urteil aus dem Jahr 2002 stellte das BVerfG fest, dass die damals unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mit Art. 3 I GG vereinbar war. Es forderte den Gesetzgeber auf, eine gleichheitsgerechte Neuregelung zu treffen und wies darauf hin, dass (bei den Sozialversicherungsrenten) doppelte Besteuerung zu vermeiden sei. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen doppelte Besteuerung vorliegt, ist bis heute nicht abschließend durch das BVerfG geklärt. Die Ausführungen des BFH zu dieser Frage in den vielbeachteten Urteilen vom 19. Mai 2021 überzeugen in einigen Punkten nicht. Der Autor beschäftigt sich insbesondere mit der Definition der verfassungswidrigen doppelten Besteuerung und leitet diese aus dem Grundgesetz ab. Außerdem behandelt der Autor die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG sowie die Frage des Umgangs mit doppelter Besteuerung im Verwaltungsverfahren und im finanzgerichtlichen Prozess.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Forschungspreis 2022 des von der Deutschen Rentenversicherung Bund getragenen Forschungsnetzwerks Alterssicherung (FNA).