Vermögensübertragung und Nießbrauch
Claudia Ossola-Haring
Optimale Unterstützung bei der Einräumung von Nießbrauchsrechten und -pflichten, dem Verschenken oder Vererben von Vermögen sowie zur Vorbereitung einer vorweggenommen Erbfolge und des Unternehmensübergangs
Nießbrauch ist ein bewährtes Mittel im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder zur Sicherung des Unternehmensübergangs. Er ist das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, Nutzungen einer fremden Sache oder eines fremden Rechts zu ziehen. Dieses Recht können sowohl natürliche als auch juristische Personen innehaben. Wird ein Nießbrauch begründet, verzichtet der Eigentümer praktisch auf sein Recht, die Sache zu nutzen und die Früchte aus der Sache zu ziehen, weil er diese Rechte einem Dritten überträgt und für sich selbst lediglich das Verfügungsrecht, also die rechtliche Verfügungsgewalt, behält. Das Eigentum wird dabei quasi aufgeteilt in den bloßen Eigentümer, der Inhaber eines mit einem Nießbrauch beschwerten Eigentums ist, und dem Nießbraucher, dem Berechtigten, bei dem die umfassende Nutzung einschließlich der Fruchtziehung liegt.
Bei der Nießbrauchsbestellung sind die Formvorschriften für Immobilien und GmbH-Anteile besonders zu beachten, die der notariellen Beurkundung bedürfen.
Dieses Buch gibt einen ausführlichen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen und Konsequenzen einer Vermögensübertragung und Nießbrauchsbestellung und stellt die steuerlichen Konsequenzen der Nießbrauchsregelung dar. Das Buch enthält zahlreiche Vertragsmuster sowie Checklisten.