Verschulden in der Zwangsvollstreckung.
Ben Findeisen
Die Zwangsvollstreckung und die Vollziehung im einstweiligen Rechtsschutz sind als formalisiertes Verfahren ausgestaltet. Für die Berücksichtigung des Verschuldens ist u.a. von Bedeutung, ob den Beteiligten allgemeine oder auch vollstreckungsspezifische Pflichten auferlegt sind. Es stellt sich die Frage nach den Rechtsfolgen angesichts der engen prozessualen Vorgaben. Zu unterscheiden ist zwischen dem Vollstreckungsschutz und dem Verfahrensrecht im Übrigen. Ferner wird thematisiert, ob und in welchem Zusammenhang Verschulden bei der Beurteilung rechtsmissbräuchlichen Verhaltens zu beachten ist und welche Konsequenzen dies hat. Schließlich können in der Zwangsvollstreckung Schadensersatzansprüche begründet sein, sodass zu klären ist, ob (ggf. qualifiziertes) Verschulden auf der Tatbestandsebene vorausgesetzt wird, oder das Verschuldenserfordernis aus verfahrensrechtlichen Gründen entfällt.