Verschuldens-unabhängige Vertragshaftung des Mieters für Schäden an der Mietsache?
Stefan Lange
Nach geltendem Recht haftet der Mieter nur bei Verschulden für Schäden an der Mietsache. Stefan Lange wirft in der vorliegenden Untersuchung die Frage auf, ob sich nicht in Ergänzung des Verschuldensprinzips – begrenzt auf einzelne konkrete Sachverhalte – die Entwicklung einer verschuldens-unabhängigen Vertragshaftung des Mieters empfiehlt.
Ist es beispielsweise tatsächlich gerechtfertigt, dem Vermieter die Kosten für die Herrichtung der Wohnung aufzuerlegen, wenn die Mieterin dort unbemerkt verstirbt und erst Monate später entdeckt wird? Warum soll der Vermieter verantwortlich sein, wenn Wäschetrockner oder Fernsehgerät des Mieters infolge technischer Defekte in Brand geraten? Lange weist nach, dass sämtliche Argumente gegen eine verschuldens-unabhängige Vertragshaftung des Mieters nicht stichhaltig sind. Zudem legt – nach Ansicht des Autors – ein Blick auf benachbarte Rechtsordnungen den Gedanken nahe, die vertragliche Haftung des Mieters durch Elemente einer verschuldens-unabhängigen Haftung zu ergänzen. Der Verfasser endet mit dem Vorschlag konkret formulierter Tatbestände einer verschuldens-unabhängigen Vertragshaftung des Mieters für Schäden an der Mietsache im Recht de lege ferenda.