Verständigung als Fremdkörper im deutschen Strafprozess?
Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des "fair-trial"-Grundsatzes.
Tanja Feichtlbauer
Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, ob die Verständigung einen Fremdkörper im deutschen Strafprozess darstellt und mit der sich anschließenden Frage, inwiefern dieser durch Anpassungen in den Strafprozess eingegliedert werden kann. Dabei wird die theoretische Vereinbarkeit mit dem deutschen Strafprozess, dessen Verfassungsprinzipien und Verfahrensmaximen betrachtet und es werden einzelne Gesetzesvorschläge gemacht. Dabei spielt auch der Fairnessgrundsatz eine große Rolle. Die bessere Eingliederung der Verständigung durch Gesetzesanpassungen soll vor allem unter Zuhilfenahme des Fairnessprinzips erfolgen, was einen völlig neuen Forschungsansatz darstellt. Anschließend wurde die höchstrichterliche Rechtsprechung seit dem Jahr 2013 ausgewertet. Am Ende kommt die Autorin zu der Erkenntnis, dass die Verständigung trotz aller Bemühungen ein Fremdkörper im deutschen Strafprozess bleiben wird, dennoch versucht werden muss, diese bestmöglich an den Strafprozess anzupassen.
Die Arbeit ist von der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. mit dem WisteV-Preis 2020 ausgezeichnet worden.