Verteidigung in grenzüberschreitenden Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft.
Merve Yolaçan
Am 20. November 2017 trat die Verordnung (EU) 2017/1939 zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) in Kraft. Die EUStA ist als erste genuin unionale Strafverfolgungsbehörde für die Verfolgung von Straftaten gegen die finanziellen Interessen der Union zuständig. Dies ist ein Kriminalitätsbereich, der häufig transnationalen Charakter hat. Diese Arbeit analysiert, welche Rechtsinstrumente und Handlungsräume der EUStA bei der Durchführung grenzüberschreitender Ermittlungen zur Verfügung stehen und stellt sie jenen Verfahrensrechten gegenüber, die für die Verteidigung des von den grenzüberschreitenden Ermittlungen Betroffenen besondere Relevanz entfalten. Es werden konkrete gesetzliche und praktische Optionen für die Weiterentwicklung der Beschuldigtenrechte im grenzüberschreitenden Ermittlungsverfahren der EUStA aufgezeigt und demonstriert, wie die Verteidigungsposition des Beschuldigten vor dem Hintergrund der spezifischen Funktionsweise der EUStA aufgewertet werden kann.