Vertrauensschutz bei Erlass, Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden.
Verfassungswidrige Steuergesetze, rückwirkende Rechtsprechungsänderungen und rechtswidrige Verwaltungsvorschriften. Zur Reformbedürftigkeit des § 176 AO.
Dennis Christoph Fuchs
In einem digitalisierten Besteuerungsverfahren entscheidet ein Algorithmus über den Vertrauensschutz hinsichtlich verfassungswidriger Steuergesetze, höchstrichterlicher Rechtsprechung und rechtswidriger Verwaltungsvorschriften. Dies ergibt sich aus § 176 AO, der an den Erlass eines Steuerbescheids anknüpft. Im Gegensatz hierzu muss das Vertrauen von noch nicht veranlagten Personen auf das nichtige Gesetz, auf eine Rechtsprechung oder auf eine rechtswidrige Verwaltungsrichtlinie bezogen werden. Aus dieser Differenzierung folgt eine unterschiedliche Schutzintensität. Diese wiederum führt nicht selten dazu, dass eine Person, die zufälligerweise bereits veranlagt wurde, vollen Schutz ihres Vertrauens erhält, wohingegen einer noch nicht veranlagten Person unter Umständen kein Vertrauensschutz gewährt werden kann. Die Arbeit entwickelt einen Reformvorschlag, der durch einen einheitlichen Bezugspunkt des Vertrauens zur Gleichbehandlung der Personengruppen führt.