Verwaltungsgesetze Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG NRW), Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfg NRW), Verwaltungszustellungsgesetz (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW), Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW). Kommentar
Gerlinde Dauber, Wilfried Gunia, Hans P Kalenberg, Christian Olthaus, Christian Zeissler
Die Verfahrensabläufe in der öffentlichen Verwaltung unterliegen rechtlichen Regelungen und bedürfen eines fundierten und leicht nachvollziehbaren Zusammenhangs. Das Werk gliedert sich in Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungszustellungsgesetz, Gebührengesetz.
Im Bereich des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes wurden u.a. die Regelungen zur öffentlich-rechtlichen Vollstreckbarkeit bestimmter privatrechtlicher Forderungen und zur Ausweitung der Befugnisse der Vollstreckungsbehörden bei der Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse, zur Zwangsräumung als Unterfall des unmittelbaren Zwangs und zur Fristbestimmung bei der Androhung, berücksichtigt.
Auch im Bereich des Verwaltungszwangs und der Kostenerstattung werden wichtige Themen, wie etwa zur Zwangsräumung als Unterfall des unmittelbaren Zwangs und zur Fristbestimmung bei der Androhung eingehend erläutert.
Der Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz NRW befasst sich mit den landesspezifischen Abweichungen zum Bundesrecht. Im Rahmen der Kommentierung zum Landeszustellungsgesetz ist u.a. die Aufhebung der Verwaltungsvorschriften zur Zustellung erläutert. Im Gebührengesetz werden die Regelungen zu den Verwaltungsgebühren im staatlichen Bereich, zu den Benutzungsgebühren für vom Land für öffentliche Zwecke unterhaltene Einrichtungen und Anlagen sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung kommentiert.
Die Kommentaresammlung versteht sich als elementare Arbeitshilfe der Verwaltungspraxis in Nordrhein-Westfalen.und eignet sich für die öffentliche Verwaltung, insbesondere für Kämmereien, Vollstreckungs- und Ordnungsbehörden, für öffentlich-rechtliche Institutionen und Verbände, Verwaltungsgerichte und Fachanwaltschaft, sowie für den Aus- und Weiterbildungsbereich.
Das Werk von Jürgen Weißauer und Burghard Paulus Lenders wird fortgeführt von Gerlinde Dauber, Kreisdirektorin und Kreiskämmerin a.D., Dr. Wilfried Gunia, Rechtsanwalt, Lünen, Hans-Peter Kalenberg, Regierungsdirektor, Referent im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf und weiteren Autoren.