Verwaltungsprozessuale Defizite der Rechtsschutzpraxis im Beamtenkonkurrentenstreit
Katja Burghardt
Die fast ausnahmslose Verlagerung des Rechtsschutzes des bei der Vergabe eines Statusamtes unterlegenen Bewerbers gegen die Ernennung seines Konkurrenten in das Eilverfahren weist prozessuale Defizite auf, die eine Rückführung des Rechtsschutzes in das Hauptsacheverfahren notwendig machen. Unter dieser Leitthese zeigt die Arbeit auf, dass die den verfassungsrechtlichen Bewerbungsverfahrensanspruch des unterlegenen Bewerbers verletzende Auswahlentscheidung auch nach erfolgreichem Eilverfahren fortbesteht, dass aus diesem Grund die Gefahr sich widersprechender behördlicher und verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen droht und dass die strukturelle Verlagerung des Rechtsschutzes ins Eilverfahren eine Verkürzung des verwaltungsgerichtlichen Instanzenzuges bewirkt. Abschließend unterbreitet die Arbeit einen Vorschlag zur Ausgestaltung des Hauptsacherechtsschutzes in Beamtenkonkurrentenstreitigkeiten, den sie aus der Verwaltungsaktqualität der Auswahlentscheidung herleitet.