Videoüberwachung zur Risikovorsorge.
Body-Cam zur Eigensicherung und Dashcam zur Beweissicherung – Eine verfassungs- und datenschutzrechtliche Analyse.
Tobias Starnecker
Die veränderte Sicherheitslage und das Bedürfnis nach umfassender Risikovorsorge haben in den letzten Jahren zu einer steten Zunahme von Überwachungsszenarien im öffentlichen Raum geführt. Die Arbeit beschäftigt sich mit zwei Instrumenten der mobilen Videoüberwachung zur Risikovorsorge: Body-Cam und Dashcam. Diese beiden Mittel der mobilen Videoüberwachung werden in verfassungs- und datenschutzrechtlicher Hinsicht bewertet. Das stete Spannungsfeld zwischen berechtigter Risikovorsorge und grundrechtlichen Freiheiten der Betroffenen kann zu einem adäquaten Ausgleich gebracht werden, indem strenge rechtliche wie technische Vorgaben eingehalten werden. Die Lösung des Dilemmas ist damit in der Schnittstelle von Recht und Technik zu suchen. Die Ergebnisse der Grundlagenuntersuchung werden hierbei in Form von Regelungskonzepten und Handlungsempfehlungen konkretisiert. Letztendlich stellt sich die Arbeit auch der grundlegenden Frage wie viel Überwachung eine Gesellschaft verträgt. Im Zuge dessen werden Body-Cam und Dashcam in einen übergeordneten Kontext gestellt.