Völkerstrafrecht in Rumänien.
Johanna Rinceanu
Rumänien ist nach seiner Fläche und Einwohnerzahl das zwölftgrößte Land in Europa. Umgeben von Ungarn, Serbien, Bulgarien, Moldawien und der Ukraine nimmt es eine geografische Schlüsselposition in Südosteuropa ein. Historisch hat sich das Land im Bereich des Völkerstrafrechts – vor allem dokumentiert durch das Wirken des Völkerrechtlers Vespasian V. Pella – besonders verdient gemacht. Seitdem es das Römische Statut signiert und ratifiziert hat, befindet sich das Land in der Implementierungsphase. Dabei ist Rumänien juristisch in ein Spannungsverhältnis zwischen bekundeter Völkerstrafrechtsfreundlichkeit und aktueller Realpolitik geraten. Der NATO-Beitritt am 29. März 2004 einerseits und die Mitgliedschaft in der Europäischen Union seit 1. Januar 2007 andererseits haben diese Situation noch verschärft.
Johanna Rinceanu setzt sich in der vorliegenden Arbeit erstmals grundlegend mit dem Völkerstrafrecht in Rumänien auseinander. Sie stellt eine rechtshistorische, rechtsvergleichende und völkerstrafrechtliche Untersuchung zur Verfolgung völkerstrafrechtlicher Verbrechen in Vergangenheit und Gegenwart dieses Landes dar. Ein Hauptaugenmerk liegt auf der Frage, inwieweit Rumänien seinen internationalen Verpflichtungen nachgekommen ist und völkerstrafrechtliche Verbrechen durch die staatliche Strafgewalt erfasst hat. Dabei werden das geltende rumänische Strafgesetzbuch sowie der Entwurf eines neuen Strafgesetzbuchs mit dem Römischen Statut verglichen.