Voraussetzungen und Grenzen der Bindung von Sportverbänden an die Europäischen Grundfreiheiten.
Marie Kronberg
Sport und Europarecht – ein Dauerbrenner. Die Untersuchung befasst sich mit den Voraussetzungen einer Bindung von Sportverbänden an die unionsrechtlichen Grundfreiheiten und der Frage nach den Grenzen dieser Bindung. Dabei werden die „Besonderheiten des Sports“ durch eine Interessenabwägung auf Rechtfertigungsebene berücksichtigt: Sportverbandsregelungen, die Grundfreiheiten beeinträchtigen, sind einer Rechtfertigung durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses zugänglich, zu welchen auch das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit gehört. Gerechtfertigt werden können demnach solche Regelungen, die unabdingbar sind, um die Integrität sportlichen Wettbewerbs aufrechtzuerhalten, und die gleichsam den Wesensgehalt der Verbandsautonomie darstellen. Anhand dieser Systematik werden bekannte und aktuelle problematische Regelungen (wie Ausländerklauseln, Transferentschädigungen und 50+1-Regel) auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht hin untersucht.