Vorgründungsgesellschaft und Vor-GmbH im polnischen und deutschen Recht.
Rechtsvergleichende Untersuchung zu Wesen und haftungsrechtlichen Fragestellungen.
Wolfgang Schneider
Im Mittelpunkt des vorliegenden Werkes steht der gesamte Problemkreis der rechtlichen Behandlung einer entstehenden GmbH in Polen und Deutschland. Ausgehend von einer positivrechtlich fast identischen Ausgangslage aufgrund der starken Orientierung des polnischen Gesellschaftsrechts an deutschen Modellen bei Schaffung des polnischen Handelsgesetzbuches (Kodeks handlowy) im Jahre 1934, sind innerhalb der betreffenden Thematik die Wege in Polen und Deutschland in der Zwischenzeit sehr unterschiedlich verlaufen. Gleichwohl gab und gibt es zahlreiche Berührungspunkte sowie eine Rezeption deutscher Lösungen in Polen.
Wolfgang Schneider behandelt zunächst die »Vorgründungsgesellschaft« und sodann ausführlich die »Vor-GmbH« (in Polen: »sp. z o.o. w organizacji«). Das Wesen der Vor-GmbH nach polnischem und deutschem Verständnis wird herausgearbeitet. Der Verfasser ordnet hierbei die Vielzahl der in Polen vertretenen Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung und teilt sie in Kategorien ein, die mit den deutschen Lösungen verglichen werden. Daneben findet vor allen Dingen die Haftungsverfassung der Vorgesellschaft nach den einzelnen Modellen, insbesondere den von der jeweiligen Rechtsprechung gewählten, detaillierte Erörterung. In diesem Zusammenhang wird auch das »neue Haftungskonzept des BGH« in Deutschland erläutert. Der Verfasser geht darüber hinaus ausführlich auf das polnische Gesetzesreformprojekt zum Handels- und Gesellschaftsrecht ein, das die bislang auf der Grundlage des Kodeks handlowy von 1934 geltende Rechtslage nachhaltig verändert. Im neuen Kodeks spóƚek handlowych wird u. a. die Vor-GmbH in Polen erstmals explizit gesetzlich geregelt. Schneider schildert die mit den Neuregelungen einhergehenden rechtlichen Konsequenzen. Weiterhin werden Sonderfragen in bezug auf die Ein-Mann-Vorgesellschaft sowie aus dem Bereich des Umwandlungs- und Steuerrechts nach bisherigem wie nach neuem Recht berücksichtigt.