Vorläufiger Verwaltungsrechtsschutz in Griechenland.
Eleni Dimitropoulou
Das Recht auf vorläufigen Rechtsschutz ist Ausfluß verfassungsrechtlicher Anforderungen, wie sich aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes und Art. 20 Abs. 1 der griechischen Verfassung in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip ergibt. Das Erfordernis eines effektiven, umfassenden und tatsächlich wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes verlangt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, der darauf abzielt, Rechtsverletzungen innerhalb einer angemessenen Zeit und effektiv zu vermeiden.
Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit steht die Darstellung und die Untersuchung der wichtigsten verfahrens- und materiellrechtlichen Probleme, die sich im Rahmen des vor kurzem geänderten Systems des vorläufigen Verwaltungsrechtsschutzes in Griechenland ergeben haben. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Effektivität des vorläufigen Rechtsschutzes hat sich mit den neuen Regelungen sowohl im Rahmen der Anfechtungsstreitigkeiten als auch der materiellen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten vollzogen. Seine heutige Form geht über die Aussetzung der Vollziehung der Verwaltungsakte hinaus, die traditionsgemäß der einzige Weg des vorläufigen Rechtsschutzes war. Nunmehr wurde dem Gericht außderdem die Möglichkeit gegeben, die in concreto geeigneten vorläufigen Maßnahmen zu treffen.
Die Neuregelungen haben zweifellos das System des vorläufigen Rechtsschutzes geändert und ferner vervollständigt. Sie setzen teilweise den früher existierenden Problemen ein vorläufiges Ende; sie schaffen aber auch neue Probleme, die durch die Lehre und die Rechtsprechung gelöst werden müssen. Anregungen für Verbesserungen ergeben sich durch den Vergleich mit dem deutschen Recht und mit den europäischen Rechtsschutzgarantien des vorläufigen Rechtsschutzes.