Vorvertragliche Pflichten der Kreditinstitute im Kreditgeschäft und im Wertpapiergeschäft.
Eine vergleichende Betrachtung unter Berücksichtigung des Wertpapierhandelsgesetzes.
Stefan Einbock
Stefan Einbock untersucht, ob es de lege lata geboten ist, die vorvertraglichen Aufklärungspflichten von Kreditinstituten gegenüber Kreditnehmern an die entsprechenden Pflichten gegenüber Wertpapieranlegern anzugleichen. Ein Vergleich der Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie des Entwicklungsstands der vorvertraglichen Aufklärungspflichten beider Geschäftsfelder ergibt Parallelen hinsichtlich der Wertungen, mit denen die Pflicht zur anleger- und objektgerechten Information begründet wird. Nach Ablehnung einer Analogie zu den Wohlverhaltensregeln des WpHG untersucht und bejaht der Verfasser im Wege des Typenvergleichs und anhand der Theorie des Wertungstransfers im Ergebnis die Übertragbarkeit des für das Effektengeschäft entwickelten Richterrechts bzw. der diesem zugrunde liegenden Ordnungsgrundsätze auf vergleichbare Konstellationen im Kreditgeschäft. Rechtsänderungen infolge von MiFID, Verbraucherkreditrichtlinie und der Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge wurden berücksichtigt.