VSBG Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Einführung | Kommentierung | Muster
Sascha Borowski, Peter Röthemeyer, Jörn Steike
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ist in Kraft!
In Umsetzung der Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (AS-Richtlinie) ist seit 1.4.2016 das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft. Das neue Gesetz verpflichtet jeden Unternehmer, der eine AGB verwendet oder eine Webseite unterhält, zur Information über die Möglichkeit eines solchen Verfahrens – und zahlreiche Unternehmen werden von dieser alternativen Streitbeilegung Gebrauch machen.
So können sich Anwälte, Gerichte, Verbraucherorganisationen und Unternehmen über die konkreten Auswirkungen der Neuregelungen informieren und die absehbaren Streitfragen zu diesem so genannten neuen „Paralleluniversum im Rechtsschutzsystem“ klären, z.B.:
Welche Verträge sind neben Kauf- und Dienstleistungsverträgen einbezogen?
Welche Unternehmer sind betroffen, wer kann wie private Streitbeilegungsstellen gründen?
Welche Verfahrensordnung gilt, wie sehen die Verfahrensregeln (Beweiserhebung, Anhörung etc.) aus?
Was kann oder muss im Schlichtungsvorschlag stehen, welche Regelungen gibt es in Bezug auf Verfahrensdauer, Kosten usw.?
Wer ist für die Anerkennung der Streitbeilegungsstellen zuständig, über welche Qualifikationen muss der Streitmittler verfügen?
Die Konzeption des HK- VSBG mit Einführung/Kommentierung/Muster ist passgenau auf den Informations- und Beratungsbedarf im Umgang mit den Neuregelungen zugeschnitten:
Ausführliche Handbuchdarstellung zu den Neuregelungen auf einen Blick („Das neue Recht“)
Paragrafengenaue Kommentierung der neuen Verfahrensordnung
Paragrafengenaue Kommentierung der Vorschriften, die in anderen Gesetzen (etwa ZPO oder BRAO) geändert werden
Muster und Erläuterungen (u.a. erste Entwürfe von Schlichtungsordnungen) für die ersten Praxismonate
Der offensive Umgang mit dem neuen Instrument „Streitbeilegung“ wird mit dem neuen Handkommentar entscheidend erleichtert. Anwälte, Verbraucherverbände und Unternehmen können so über das „Ob“ und das „Wie“ juristisch fundiert entscheiden.