VVG / Lebensversicherung §§ 150-171
Gerrit Winter
Die Reform des VVG im Jahre 2008 hat insbesondere in der Lebensversicherung zu Veränderungen geführt. Die Kommentierung bezieht sich bei der Lebensversicherung nicht nur auf die neugefassten bzw. wieder aufgenommenen gesetzlichen Vorschriften, sondern auch auf die Bedingungswerke. Im Gegensatz zum Erscheinungszeitpunkt der Vorauflage kann heute von einem die gesamte Lebensversicherung kennzeichnenden und verbreiteten Bedingungswerk nicht mehr gesprochen werden. Die Bedingungswerke stehen in der Lebensversicherung gleichrangig – auch im Hinblick auf ihre Verbreitung – nebeneinander. Daher sind die Bedingungswerke – soweit nötig und möglich – in die Kommentierung der einzelnen gesetzlichen Vorschriften integriert worden. Weichen wichtige Bedingungsklauseln vom Gesetzestext ab, so findet sich ihre Kommentierung gleichfalls teilweise in die Gesetzeserläuterungen einbezogen, teilweise auch in eigenen Abschnitten. Ebenso wie in der Vorauflage werden auch wesentliche Teile der Gruppenlebensversicherung – immerhin rund 30 % der Lebensversicherungsverträge – mit behandelt. Darüber hinaus werden auch über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende wichtige Rechtsprechung erörtert, z.B. zur Zession oder zur Zweitmarktproblematik, zur Verpfändung, zur Zwangsvollstreckung, zur erbrechtlichen Ausgleichsberechtigung und zum des für die Altersvorsorge besonders wichtigen Pfändungsschutzes.