Wechselwirkungen zwischen Produktsicherheitsrecht und Produkthaftungsrecht von Hermes,  Jan

Wechselwirkungen zwischen Produktsicherheitsrecht und Produkthaftungsrecht

Am Beispiel der Pflichtenkreise, der Haftung und des Umfangs des Produktrückrufs

Produktsicherheitsrecht ist öffentliches Recht. Es dient in Bezug auf den Warenverkehr der Marktzugangskontrolle und regelt durch behördliche Eingriffsbefugnisse die Marktüberwachung. Das Produkthaftungsrecht dagegen ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Es dient der Kompensation von Schäden, die an Rechtsgütern von Produktverwendern oder Dritten durch ein fehlerhaftes und deswegen gefährliches Produkt entstehen. Trotz dieser formalen Unterscheidung beider Rechtsgebiete ist ihnen doch der Präventionsgedanke hinsichtlich solcher Gefahren, die von gefährlichen Produkten ausgehen, gemeinsam. Aus diesem Grund wird in der Literatur regelmäßig auf Wechselwirkungen zwischen den beiden Rechtsgebieten hingewiesen, ohne dass diese jedoch vertieft untersucht werden. Im Rahmen dieser Studie werden mögliche Schnittstellen zwischen den beiden Rechtsgebieten herausgearbeitet und es wird der Frage nachgegangen, inwiefern Regelungen des einen Rechtsgebiets die Wertungen und Rechtsfolgen des anderen Rechtsgebiets beeinflussen können. Diese Untersuchung bietet sich gerade im Bereich der deliktischen Produkthaftung deswegen an, weil sie für die Verletzungshandlung auf nicht kodifizierte Verkehrspflichten abstellt. Das Produktsicherheitsrecht dagegen stellt nunmehr explizite Pflichten für Hersteller und andere Beteiligte der Vertriebskette auf und wäre daher geeignet, die Verkehrspflichten zu konkretisieren und dadurch für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Untersucht wird insbesondere auch die relevante Frage, ob die Einhaltung oder Verletzung öffentlich-rechtlicher Sicherheitsvorschriften sowie der einschlägigen technischen Normen, insbesondere derjenigen des nunmehr auch europarechtlich durchdrungenen Produktsicherheitsrechts, auf die zivilrechtliche Produkthaftung haftungsprivilegierend oder gar -verschärfend durchschlagen können. Aufgrund neuerer Gerichtsentscheidungen von besonderer Aktualität ist die im Produkthaftungsrecht angesiedelte Frage, unter welchen Umständen und in welchem Umfang ein Hersteller bei Bekanntwerden einer Produktgefahr sein Produkt zurückrufen muss. Das Werk beschäftigt sich mit der nach wie vor umstrittenen Frage, ob der Rückruf auch die kostenlose Wiederherstellung des gebrauchsfähigen Zustands oder den kostenlosen Umtausch des Produkts beinhaltet und untersucht, ob nunmehr das Produktsicherheitsrecht für die damit verbundenen Probleme ein Lösung bereithält.

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