Wege zur Reformierung der Europäischen Verfassungsgerichtsbarkeit unter besonderer Berücksichtigung der Osterweiterung und der Erfahrungen in „losen“ Föderationen
Maria Brakalova
Die Rolle des EuGH als europäisches Verfassungsgericht wird durch das Fortschreiten des Integrationsprozesses herausgefordert. Zum einen geht es um Defizite, die sich aus dem quasi-föderalen Wesen der EU und der multifunktionalen Ausgestaltung des EuGH ergeben. Zum anderen geht es um Probleme, die sich infolge der Besonderheiten der Osterweiterung zu verschärfen drohen.
Im Kontext dieser beiden Problemkomplexe werden aus einer Rechtsvergleichung der Verfassungsgerichte der höchst föderal organisierten Staaten Belgien, Schweiz und Kanada sowie aus einer Analyse der Eigenheiten der Justizsysteme osteuropäischer Mitgliedstaaten, am Beispiel Ungarns, Polens und Bulgariens, Reformwege entwickelt und miteinander verknüpft.