»Wer Jude ist, bestimme ich«
"Ehrenarier" im Nationalsozialismus
Volker Koop
In den ‚Nürnberger Rassengesetzen‘ hatten die Nationalsozialisten ihre rassischen Wahnideen festgeschrieben. Immer wieder aber machte Hitler von seinem ‚Gnadenrecht‘ Gebrauch, Juden zu ‚Ehrenariern‘ zu erklären oder jüdische ‚Mischlinge‘ aufzuwerten. Zu ‚Ehrenariern‘ wurden Weggefährten erklärt, die sich um die ‚Bewegung‘ verdient gemacht hatten. Soldaten, die sich im Ersten Weltkrieg bewährt hatten, durften in der Wehrmacht weiterdienen. Bei wirtschaftlichem oder persönlichem Interesse zögerte das NS-Regime nicht, ‚Ehrenarier‘ zu ernennen oder ‚Deutschblütigkeit‘ zu bescheinigen. Besonders häufig erhielten Publikumslieblinge von Film und Theater Sondergenehmigungen, auch wenn sie Juden waren oder jüdische Familienangehörige hatten. Einer der bekanntesten ‚Ehrenarier‘ war Generalfeldmarschall Erhard Milch, der eine herausragende Stellung im Reichsluftfahrtministerium einnahm und die menschenverachtenden, oft tödlichen ‚Humanexperimente‘ der Luftwaffe in den Konzentrationslagern verantwortete. Unter Hitlers persönlichem Schutz stand der Linzer Eduard Bloch, der jüdische Hausarzt seiner Mutter. Die besondere Aufmerksamkeit Himmlers richtete sich auf den österreichischen ‚Halbjuden‘ Robert Feix, einen Lebensmitteltechniker, der u. a. das Geliermittel Opekta erfand.