Wirksamkeit von Folgeverträgen bei Kartellabsprachen
Lukas Wiget
Folgeverträge sind Verträge, die von Kartellmitgliedern in Durchführung einer Kartellabsprache mit der Marktgegenseite (z.B. Kunden) abgeschlossen werden. Gewisse Kartellabsprachen sind nach Art. 5 KG unzulässig und zivilrechtlich nichtig. Doch wie verhält es sich mit der Wirksamkeit von Folgeverträgen? Nach einer Untersuchung der Auswirkungen von Kartellabsprachen auf Folgeverträge kommt der Verfasser dieser Zürcher Dissertation zum Schluss, dass der Inhalt der Folgeverträge unter Umständen widerrechtlich ist. Er zeigt auf, in welchen Fällen die Widerrechtlichkeit zur Nichtigkeit des Vertragsinhalts führt. Sodann werden Schadenersatzansprüche und prozessuale Fragen behandelt.