Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Handkommentar
Christina Gassner, Ronald Richter
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) stärkt den Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen; es schützt vor Benachteiligung bei Verträgen, die für die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen geschlossen werden.
Der Kommentar erläutert umfassend dieses neue Verbraucherschutzgesetz, welches auf Bundesebene einheitliche Regelungen zum Heimvertrag schafft. Die Schwerpunkte liegen dabei u.a. auf dem Informationsanspruch der Bewohner, der Angemessenheit des vereinbarten Entgelts, den Anpassungsmöglichkeiten des Vertrags bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs sowie den Regelungen zur Kündigung des Heimvertrages. Berücksichtig wird zudem das Verhältnis zu den bereits bestehenden Landesheimgesetzen.