Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen
Peter Frings
Mit dem neuen Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz) von Nordrhein-Westfalen und der dazugehörigen Durchführungsverordnung sind heimrechtliche Regelungen in Kraft getreten, welche sich zum Teil erheblich von der früheren Rechtslage nach dem Bundesheimgesetz unterscheiden.
Das WTG stärkt die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner von Betreuungseinrichtungen. Hierzu zählen insbesondere
– das Recht auf eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung,
– das Recht, umfassend über Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und der Behandlung informiert zu werden sowie
– ein wirksames Mitbestimmungsrecht.
Der Kommentar informiert über die praxisrelevanten Regelungen
– zu den Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der Heimbewohner,
– den Anforderungen an den Betrieb einer Betreuungseinrichtung und an dessen Fachpersonal,
– der Überwachung der Betreuungseinrichtung sowie
– der Sanktionierung von Verstößen.
Das Werk richtet sich insbesondere an Verantwortliche in Institutionen der Altenpflege, Heimleitungen, Heimaufsichtsbehörden und mit Heimrecht befasste Rechtsanwälte.